„Technische Sicherheitseinrichtung (TSE2020)“
Ab dem 01. Januar 2020 müssen alle Kassen und Kassensysteme über eine TSE (technische Sicherheitseinrichtung) verfügen. Zu den Fragen, die sich dazu in Bezug auf Beckerbillett-Kassen und Kassensysteme stellen, gibt dieser Infobrief Auskunft.
Der Gesetzgeber hat am 22. Dezember 2016 das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen verabschiedet. Mit diesem Gesetz sind Änderungen in der Abgabenordnung (AO) beschlossen worden. Diese Änderungen beziehen sich auf die §§ 146a ff. AO. Danach müssen in Zukunft alle Geschäftsvorfälle und andere Vorgänge einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet in einer TSE unveränderbar aufgezeichnet werden.
Grundsätzlich müssen alle elektronischen Kassensysteme ab dem 01. Januar 2020 an eine vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zertifizierte “technische Sicherheitseinrichtung” (TSE) angeschlossen sein.
Hier nun die FAQs, die wir gesammelt haben:
Muss die Beckerbillett GmbH ihre Kassen und Kassensoftware vom BSI zertifizieren lassen?
Nein. Die Zertifizierungspflicht bezieht sich nicht auf die Kassensysteme oder Kassensoftware, sondern auf die TSE, mit der die Aufzeichnungen aus dem jeweiligen Kassensystem zu sichern sind. Hierdurch soll eine flexible Integration von technischen Sicherheitseinrichtungen in bestehende Systeme ermöglicht werden.
Muss die Beckerbillett GmbH eine eigene TSE (technische Sicherheitseinrichtung) entwickeln?
Nein. Laut BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) müssen Kassenhersteller und Kassensoftwarehersteller keine eigene TSE entwickeln und zertifizieren, sondern können eine am Markt verfügbare TSE in das Kassensystem integrieren.1
Ist eine vom BSI zertifizierte TSE schon am Markt verfügbar?
Nein. Bislang gibt es keinen Anbieter der eine vom BSI zertifizierte TSE anbieten kann. Laut einer Veröffentlichung des DFKA (Deutscher Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik e.V.) gibt es derzeit zwei TSE-Anbieter die sich im Zertifizierungsverfahren des BSI befinden und eine Verfügbarkeit für das vierte Quartal 2019 angekündigt haben.2
Hat die Beckerbillett GmbH schon Kontakt zu potentiellen Herstellern einer TSE aufgenommen?
Ja. Die Beckerbillett GmbH steht im Kontakt mit Herstellern, die eine TSE im Zertifizierungsverfahren beim BSI haben.
Sobald es hier Neuigkeiten gibt, wird die Beckerbillett GmbH direkt informiert.
Für weitere und tiefer gehende Informationen verweisen wir auf die Seiten des „Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)“:
https://www.tradingtwins.com/de/kassensystem/kassensicherungsverordnung (<- Link-Update 07.11.2022)
Fazit:
Beckerbillett ist im Kontakt mit den Herstellern von technischen Sicherheitseinrichtungen und integriert diese bereits jetzt in sein System. So bald zertifizierte Lösungen auf dem Markt verfügbar sind, wird Beckerbillett mit der Installation der technischen Sicherheitseinrichtungen bei seinen Kunden starten.
Wir bleiben am Thema dran und werden aktiv unsere Kunden sofort informieren wenn eine zugelassene Marktreife Lösung verfügbar ist.
2 https://dfka.net/dfka-praktische-umsetzung-der-kassensicherungsverordnung/