Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweisgeberschutzgesetz:
Meldestelle Beckerbillett

Die interne Meldestelle bietet Ihnen die Möglichkeit, Hinweise zu möglichen Verstößen gegen Gesetze, interne Richtlinien oder andere Missstände bei Beckerbillett vertraulich und sicher zu melden. Sie können dies anonym oder unter Angabe Ihrer Identität tun. 

Kontakt per E-Mail an: meldestelle@beckerbillett.de 

Die Meldestelle unterliegt der Verschwiegenheitspflicht und gewährleistet somit den Schutz Ihrer Daten und Informationen. 

Zum Hintergrund: Am 02.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen in Kraft getreten. Damit wurde die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2019 zum Schutz von Personen umgesetzt, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (EU-Richtlinie). 

Hier finden Sie den vollständigen Gesetzestext zum HinSchG des Bundesamts für Justiz.